Art. 4 DSGVO Verantwortlicher
(7) „Verantwortlicher“ die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so können der Verantwortliche beziehungsweise die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden;
Als Verantwortliche kommen grundsätzlich Kurierdienste, Postdienste, Paketdienste, Expressdienste oder Mischformen dieser Unternehmen in Frage.
Art. 4 DSGVO Auftragsverarbeiter
(8) „Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;
Als Auftragsverarbeiter gelten beispielsweise:
- IT Unternehmen, die KEP Unternehmen Software zur Nutzung anbieten SAAS
- Unternehmen, die KEP Unternehmen in einzelnen Teilprozessen bei der Datenverarbeitung unterstützen (z.b. Adresserfassung, Retouren/ Redressenprüfung)
- Unternehmen die Briefsendungen für Auftraggeber ausdrucken
Auftragsverarbeiter wurden unter dem bisherigen Datenschutzrecht nach BDSG als Auftragsdatenverarbeiter bezeichnet.
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