Nach Art. 4 DSGVO sind „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
Das bedeutet es fallen Daten der indentifizierbaren Personen im Zusammenhang mit B2B, B2C, C2C, C2B und B2X2X bzw. C2X2X Beförderung von Sendungen unter die DSGV. Das sind nicht nur die Empfängerdaten sondern auch die Daten der am Prozessablauf beteiligten Mitarbeiter von Unternehmen vom Versender bis zum Empfänger.
Von der Datenverarbeitung betroffene Personen = Privatperson oder Mitarbeiter bei beteiligten Unternehmen im Prozessablauf zur Beförderung von Sendungen
- Versender
- Empfänger
- Ersatzempfänger
- beteiligte Mitarbeiter in den Unternehmen
- Abholer
- Zusteller
- Ansprechpartner beim Versender für operative Abwicklung und kaufmännische Angelegenheiten
Anmerkung: das Thema Beschäftigtendatenschutz ist nicht Inhalt der Betrachtungen
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