Nach Art. 37 DSGVO Absatz (7) veröffentlicht der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten und teilt diese Daten der Aufsichtsbehörde mit.
Beim der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erfolgt das über diesen Link.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.